Kurzfassung und Grundsatz zum Thema Mängel
Was ist ein Mangel
Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich Versprochenen, eine unvorhergesehene Abweichung vom Ist- Zustand zum Soll-Zustand.
Toleranzen
Es darf nicht vergessen werden, dass die meisten Bauarbeiten in Handwerk erstellt werden, und somit nicht immer perfekt sein können/ sein werden. Dazu kommen insbesondere bei Plattenbelägen, materialbedingte Differenzen. Zu Toleranzen aller Baubeteiligten ist die SIA massgebend. http://www.sia.ch/
"hohle Platten" - hohl klingen + hohl liegen ist nicht dasselbe
Ein Hohlklang allein stellt kein Mangel dar, da er unter Voraussetzung gegebener Haftfestigkeit und nicht betreffen eines zusammenhängenden Bereichs, die Gebrauchsfähigkeit der Fliesen nicht beeinträchtigt. Eine "hohl" klingende Platte bedeutet auch nicht automatisch Hohllagigkeit im Sinne einer Haftverbundsstörung. Denn eine hundertprozentige Bettung ist handwerklich,- da mit der Zahnkelle aufgezogen wird-auch bei sach und fachgerechter Ausführung- nicht zu erreichen.
Tests auf Hohllagigkeit in Form von "Klangproben" sind sinnvoll bei homogenen Systemen bzw. Strukturen. Man kann damit beispielsweise Haarrisse in einer noch nicht verlegten Platte erkennen, auch "Hohlstellen" unter Belägen auf Verbundestrichen. Bei inhomogenen Systemen taugt dieses Verfahren nur sehr bedingt. Unterschiedliche Mörteldichten und -dicken (mehr oder weniger eingeklopft), Stärkedifferenzen im Belagsmaterial usw. verändern die Schallübertragung; der Klang kann also durch die ungleichmässige Matrix im Fußbodenaufbau (Haufwerksporigkeit im konventionellen Zementestrich, unvermeidbare Hohlräume oder durch Dämmschichten) zurückzuführen sein, ohne dass dabei eine Einschränkung in der Gebrauchstauglichkeit einhergeht. Rückschlüsse vom Schall auf etwaige Hohllagigkeiten sind demnach nicht zuverlässig.
Eine Fliese ist kein Musikinstrument und unterliegt damit auch keiner Klangvorschrift
Silikonfugen
Silikonfugen sind Bewegungs und damit Wartungsfugen welche keiner Garantie unterliegen. Mit Hintergrund unterschiedlicher Wärme/Kälte-Ausdehnungen und Bewegungsverhalten (Dehn- Stauch und Scherbewegungen), sind Anschlussfugen zwingend mit elastischen Stoffen (Silikon) aus zu führen. Silikonfugen dienen zur Hauptsache dem Auffangen dieser Bewegungen und können und dürfen aus diesem Grunde reissen! (z.B.Senkung/Setzung Boden). Da Silikonfugen aber KEINE DICHTFUGEN sind, ist es absolut elementar, insbesondere und explizit in den Nassbereichen, diese regelmässig zu überprüfen. Sollten sich auch nur kleinste Risse (Nassbereich) aufzeigen, so müssen diese umgehend behoben oder erneuert werden. Für Wasserschäden aufgrund nicht korrekt gewarteter Silikonfugen, haftet der Fliesenleger nicht!
SIA-Norm 118
Die SIA Norm 118 ist eine Norm und kein Gesetz und hat deshalb nur Gültigkeit, wenn man deren Geltung vertraglich vereinbart hat.
Abnahme
Rügefrist
Garantiezeit
Beweislast
Anrecht auf...
Mängelrüge anbringen
Dies geschieht am besten schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief (zu Beweiszwecken) oder in einem unterzeichneten und gegengezeichneten Protokoll mit dem Unternehmer, in welchem die Mängel festgehalten werden. Zu beachten ist, dass der Mangel genau beschrieben ist, dass festgestellt wird, das Werk sei nicht vertragskonform und dass man den Unternehmer dafür haftbar mache. Des Weiteren sollte dem Unternehmer eine Frist zur Behebung des Mangels angesetzt werden.
Muster Mängelrüge
Adresse der betroffenen Liegenschaft
Sehr geehrter Herr ........ (Mängelrüge an alle möglichen Verursacher)
Leider müssen wir feststellen, dass an unserer Liegenschaft ein oder mehrere Baumängel
vorliegen.
1. Beschreibung der Feststellungen .....................................
2. Grundsätzlich verlangen wir die Behebung der vorliegenden Mängel und die Instandstellung
der aufgetretenen Schäden.
3. Zur Beurteilung der Mängel haben wir das auf Bauexpertisen spezialisierte............. beauftragt.
4. Bitte informieren Sie Ihre Versicherungen über den vorliegenden Schadenfall.
Wir weisen Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen als auch auf
die SIA Normen und das Obligationenrecht hin und verlangen von Ihnen die Behebung und
Instandstellung im Rahmen Ihrer Garantieleistungen.
Mit freundlichen Grüssen
Wenn Mängel partout nicht behoben werden
Für weitergehende, genauere Informationen werden folgende Links empfohlen;
Rechtliche Ausführungen;
http://www.bauexperte.ch/pdf/SPEIDEL-Maengelrecht-SIA-OR_BGE-Ersatzvornahme.pdf
http://www.baumaengel.ch/
http://www.hev-zuerich.ch/der_zuercher_hauseigentuemer/jahr-2012/dzh-art-201207_09.htm
http://www.weka-baurecht.ch/praxistipp_view.cfm?nr=4152
Zeitungsartikel zum Thema;
http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/immobilien/vermeidbare-maengel-beim-bau-1.18115261Was ist ein Mangel?
http://www.beobachter.ch/wohnen/bauen-renovieren/artikel/bauabnahme_den-neubau-ohne-maengel-gibt-es-nicht/
http://www.reflecta.ch/fileadmin/user_upload/team/Publikationen/HU_Baumaengel.pdf
Experten/Gutachter;
http://www.bvswiss.ch/ Bauexpertenverband
http://www.lsi-gmbh.ch/
http://www.wdvs-expert.ch/angebot/gutachten/
www.kub.ch Kammer unabhängiger Bauherrenberater (KUB) in Zürich
Forum
http://www.hausbau-forum.ch/forum.php
http://www.haus-forum.ch/